Allgemeines

Für alle unsere zukünftigen Kaufverträge, Werklieferungsverträge einschließlich Montage und sonstige Nebenleistungen und für unsere Angebote gelten die nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Stand Januar 2020
USt.-Id.-Nr. DE 29 06 33 825
Amtsgericht Lübeck
HRB 13679 – Sitz: Glinde
Geschäftsführer: Jan Somann

1. Angebote, Vertragsabschluss

Bis zur schriftlichen Bestätigung des Auftrags ist unser Angebot bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Für den Umfang der Lieferung und andere Vertragsinhalte ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung allein verbindlich. Farbe und Beschreibungen des  Liefergegenstandes in Prospekten und sonstigen drucktechnischen Erzeugnissen sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet sind. Muster und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware veranschaulichen den durchschnittlichen Ausfall im Rahmen des Branchenüblichen, soweit nicht ausdrücklich genaue Einhaltung der Muster oder Angaben vereinbart ist. Für den Käufer unzumutbare Abweichungen sind nicht zulässig. Blockaufträge (= Abrufaufträge) bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung, ebenso Umdispositionen. Für auf Abruf gekaufte Ware gelten als längste Frist 5 Monate, innerhalb deren die Ware restlos abzunehmen ist, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

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2. Lieferung und Lieferfristen

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls die Auslieferung sich aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, bei Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt, wenn alle Einzelheiten des Auftrages geklärt sind. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der bis dahin zu erbringenden Vertragspflichten des Kunden voraus. Verhindern höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen oder andere Ereignisse, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen, die Erfüllung der Liefer- oder Leistungspflicht, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.  Zu Umständen der vorstehenden Art rechnen auch Verzögerungen bei unseren Vorlieferanten, die wir nicht zu vertreten haben. Ist eine der Vertragsparteien aufgrund der Lieferverzögerung die Erfüllung des Vertrages unzumutbar, steht ihr ein Rücktrittsrecht zu. Für Kaufverträge im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt: Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

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3. Preise

Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Lager. Verpackung wird gesondert berechnet. Verkaufsverpackungen, die mit Waren an geschäftliche Kunden geliefert worden sind, werden nicht zurückgenommen. Die Preise beruhen auf dem Kostengefüge am Tage der Auftragsbestätigung. Erhöhen sich zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin die Arbeits- oder Materialkosten, sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.

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4. Zahlungsbedingungen

Ein vereinbarter Skontoabzug ist nicht zugelassen, wenn ältere fällige Rechnungen durch den Kunden ganz oder teilweise noch nicht beglichen sind. Wir sind berechtigt, für Verzugszeiten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass die Zahlung der Vergütung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, bis der Kunde Vorauskasse oder eine angemessene Sicherheit geleistet hat. Werden derartige Umstände bekannt, sind wir zudem berechtigt, sämtliche noch nicht fällige Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch die durch laufende Akzepte  gedeckten, sofort fällig zu stellen. Dieses gilt insbesondere, wenn der Kunde mit mehr als einer fälligen Rechnung in Zahlungsrückstand ist. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber  angenommen. Die Aufrechnung gegenüber unserem Vergütungsanspruch ist nur mit von uns unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, wenn sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Bankverbindung ist dem Hinweis auf der Rechnung zu entnehmen.

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5. Gefahrtragung

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn die Frachtkosten ganz oder teilweise von uns getragen werden. Dies gilt auch dann, wenn wir darüber hinaus die Montage des Liefergegenstandes übernommen haben. Die Ware ist nach Eingang sofort auf Transportschäden zu untersuchen. Festgestellte Transportschäden sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Tagen schriftlich dem Transportführer anzuzeigen.

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6. Kleinaufträge

Bei Lieferung innerhalb Deutschlands mit einem Nettowert der Ware unter Euro 100,00 kommt ein Kostenbeitrag von Euro 25,00 in Anrechnung, bei Lieferung außerhalb Deutschlands mit einem Nettowert der Ware unter Euro 150,00 kommt ein Kostenbeitrag von Euro 40,00 in Anrechnung.

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7. Eigentumsvorbehalt

Wir liefern unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Erfolgt die Zahlung seitens des Kunden an eine gemeinsame Zahlstelle, die den Kaufpreis an uns abzuführen hat, bleibt der  Eigentumsvorbehalt mit seinen vorstehenden und nachstehenden Ausgestaltungen solange bestehen, bis der Kaufpreis vollständig an uns weitergeleitet ist. Die Zahlung an uns ist erst mit befreiender Wirkung erfolgt, wenn der Betrag vollständig bei uns eingegangen ist. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der  Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, überträgt er uns schon jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Weiterveräußerung der gelieferten Ware, gleichgültig ob unverarbeitet oder verarbeitet oder verbunden oder vermischt, ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt gestattet und nur dann, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes. Von Zugriffen Dritter oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von uns gelieferten Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungswert zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Im Falle der Weiterveräußerung unserer Ware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung oder der Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen neuen Sache wird die Forderung gegen den Abnehmer des Kunden in Höhe des Rechnungswertes unserer verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware abgetreten oder nur in Höhe des Betrages, der unserem Anteil am Miteigentum entspricht, falls dieser niedriger ist. Das gilt auch im Falle der Veräußerung, nachdem unsere Ware durch Verbindung oder Verarbeitung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist. Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Schuldner erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet. Nach Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

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8. Mängelhaftung

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr können Beanstandungen wegen offensichtlicher oder erkennbarer Mängel nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Tagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 6 Tagen nach Entdeckung gemeldet werden. Der Kunde hat auf unser Verlangen die gerügte Ware oder Proben davon uns unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts der Ware stellen keinen Mangel dar. Bei hellgrundigen Markisenstoffen verarbeitungsbedingt auftretende Lichtbrechung (Knickfalten) sind kein Beanstandungsgrund. Spettmann GmbH behält sich das Recht vor Gewährleistungs- oder Garantieansprüche abzulehnen, wenn die Produkte durch nicht geschultes Personal oder nicht sach- und fachgerecht montiert sind (Einschließlich Elektromontage). Dies gilt auch, wenn die montage fehlerhaft durch den Kunden selbst erfolgt ist. Für die Mängelhaftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Übernehmen wir zusätzlich auch die Montageleistung, gelten, falls nichts anderes vereinbart ist, die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B). Der Text der VOB kann bei uns angefordert oder in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Die Montage versteht sich ohne Elektro- und Verlegearbeiten. Der Kunde hat auf eigene Kosten die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Sache nach den Regeln der Technik installiert werden kann. Für die Haftung auf Schadensersatz gilt Ziffer 9. dieser Bedingungen.

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9. Allgemeine Haftung

Schadensersatzansprüche jeglicher Art im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung aus Verzug oder Unmöglichkeit, wegen Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, sind ausgeschlossen. Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen und für Personenschäden gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir ebenfalls; in diesem Fall ist die Haftung jedoch außer bei grobem Verschulden auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Aufwendungsersatzansprüche des Käufers nach § 284 BGB sind insoweit abgedungen, als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

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10. Warenrücksendungen

Die gelieferten Fertigmarkisen und konfektionierten Tücher sind stets Maßanfertigung und können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden, wenn nicht eine gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht. In jedem Falle dürfen Warenrücksendungen, ohne dass wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind, nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit uns vorgenommen werden. Die Versandart ist ggf. mit uns zu vereinbaren. Gutschriften für zurückgesandte Ware werden nach Eingang und Überprüfung der Ware ausgestellt. Dabei werden angemessene Kosten, mindestens aber in Höhe von 30 % des Lieferwertes, für die Bearbeitung in Rechnung gestellt; dem Kunden bleibt es unbenommen, niedrigere Kosten nachzuweisen.

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11. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.

(2) Wir stellen im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf www.spettmann-markisen.de und www.solidux.de ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der unsererseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.

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12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Schiedsvereinbarung

Erfüllungsort für alle Forderungen aus diesem Vertrag ist unser Sitz. Ausschließlicher Gerichtsstand ist an unserem Sitz, falls der Auftragnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder juristisches Sondervermögen ist oder keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die klagende Partei ist berechtigt, alternativ stattdessen das Schiedsgericht der Handelskammer Hamburg anzurufen. Geschieht dies, ist das Schiedsgericht ausschließlich zuständig. Schiedsort ist Hamburg. Verfahrenssprache deutsch. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG). Sollten eine oder einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen und des Vertrages nicht berührt.

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